Club und Platzordnung des Tennisvereins Torgau e.V.

1. Spielberechtigung

Jedes Mitglied des TVT besitzt das Recht zu spielen, wenn der Mitgliedsbeitrag bis spätestens 30.04. des Jahres entrichtet wurde. Für Gastspieler gilt die gesonderte Regelung! (siehe V.) Das Spielen auf den vereinsinternen Plätzen ist nicht möglich während der Punktspiele, bei Turnieren oder anderen Wettkämpfen, sowie während des Trainings.

2. Tennisbekleidung

Es ist mit tennisgerechter Bekleidung zu spielen. Das Spielen mit freiem Oberkörper ist untersagt! Es dürfen nur platzgerechte Schuhe verwendet werden!

3. Platzwartung und Pflege

  • der Platz muß freigegeben und bespielbar sein
  • bei trockenen Plätzen muss ganzflächig vor Spielbeginn beregnet werden – bei starker Trockenheit auch während der Spielzeit mehrfach
  • nach dem Spielen ist der Platz sauber abzuziehen, die entstandenen Unebenheiten zu beseitigen und die Linien zu säubern – Schäden bitte sofort melden
  • bei schlechten Witterungsverhältnissen können die Plätze durch den Vorstand gesperrt werden => diesen Weisungen ist Folge zu leisten, außerdem ist jedes Vereinsmitglied selbst mit für die Pflege und Instandhaltung der Plätze verantwortlich
  • dies gilt ebenfalls für das Vereinshaus, den Fahrradabstellplatz, den Vorplatz und die Terassen, sowie Grünflächen

4. Verschlusssicherheit

Wer als Letzter die Tennisanlage verläßt, hat dafür zu sorgen, dass alle Lampen ausgeschaltet sind, alle Türen, Fenster und Rollläden verschlossen sind und die TA abgeschlossen ist!

5. Gäste

Jedes Vereinsmitglied, welches einen Schlüssel zur Anlage besitzt darf Gäste zum Spiel mitbringen. Pro Gast und Stunde muss das einladende Mitglied 5,00€ an den Vorstand des TVT bezahlen. Diese Spielstunde wird eingetragen und der Gast erhält eine Quittung. Der Gastgeber ist dafür verantwortlich! Zuschauer haben sich ebenfalls an die Clubordnung zu halten.

6. Allgemeine Verhaltensregeln

Auf der gesamten Tennisanlage des TV Torgau gilt absolutes Rauchverbot! Selbstverständlich ist die Verwendung von Drogen ebenfalls untersagt!

Im Interesse der allgemeinen Sauberkeit sind die bereitsgestellten Abfallbehälter zu verwenden. Weiterhin wird darum gebeten, das Vereinshaus nicht mit Tennisschuhen zu betreten.

Es ist nicht gestattet Gläser mit auf die Plätze zu nehmen!

Für alle auf der Anlage Anwesenden sollte es selbstverständlich sein, sich so zu verhalten, dass auf den Plätzen spielende Mitglieder nicht gestört werden. Die Nichtbeachtung dieser Regeln führt zu Ärger und Mehrkosten. Es entsteht Missstimmung und das kann zu Konsequenzen führen.

 

März 2010 – Der Vorstand